Alltag im Ehrenamt

Das Ehrenamt im THW besteht aus mehr als Einsätzen. Es beginnt in der Gemeinschaft des Ortsverbands und zeichnet sich durch gemeinsame Zeit in Übungen und Lehrgängen aus.

Mehrere THW-Kräfte in blauer Einsatzkleidung tragen eine Trage. Im Hintergrund steht ein blaues THW-Einsatzfahrzeug.

Der Ortsverband ist die lokale Zentrale des THW. Hier verbringen die Ehrenamtlichen die meiste Zeit. Vor jedem Einsatz treffen sie sich dort, ziehen die Einsatzkleidung an und fahren gemeinsam zur Einsatzstelle. Es ist auch der Ort, an dem die Ehrenamtlichen regelmäßig verschiedene Einsatzszenarien üben, um für den Einsatzfall vorbereitet zu sein.

Genauso ist der Ortsverband Lagerort für die umfangreiche Ausstattung und die zahlreichen Fahrzeuge. Damit sie jederzeit einsatzbereit sind, werden sie stetig überprüft und gewartet. Gleichzeitig ist es auch der Ort, an dem die Ehrenamtlichen ihre gemeinsame Zeit verbringen, sich austauschen und dazulernen. Das soziale Miteinander ist genauso wichtig wie die Einsätze selbst. Schulungsräume und eine Küche stehen den Ehrenamtlichen in jeder Unterkunft für den Austausch zur Verfügung. Neben den wöchentlich stattfindenden Dienstabenden treffen sich die Ehrenamtlichen gerne auf ein gemeinsames Abendessen im Ortsverband – zusammen wird gekocht, erzählt, gefeiert. Oft kommen auch Familienangehörige oder Freundinnen und Freunde dazu.

Um sich im Ortsverband zu engagieren oder dort am sozialen Leben des THW teilzunehmen, ist keine Einsatzbefähigung notwendig. Ob in der Verwaltung und Organisation des Ortsverbands, in der Küche, um die Einsatzkräfte mit Verpflegung zu versorgen oder beim Warten der Technik und Fahrzeuge – es gibt genug außerhalb des direkten Einsatzgeschehens zu tun. Beim THW sind alle Menschen willkommen.

Wenn es zum Einsatzfall kommt, sind die Ehrenamtlichen am Zug. Nicht selten kommt es dabei vor, dass Einsätze während der Arbeitszeit stattfinden. Die meisten Einsatzkräfte gehen neben ihrem Ehrenamt auch einem Beruf nach. Damit sie Beruf und ehrenamtliche Tätigkeit gut miteinander vereinen können, werden sie für Einsätze freigestellt. Ihre Arbeitgebenden erhalten für diese Zeiträume den Verdienstausfall erstattet, sodass der Lohn der Arbeitnehmenden ohne Abstriche fortgezahlt werden kann.