Die vergangenen Jahre deuten darauf hin, dass die Herausforderungen für den Zivil- und Katastrophenschutz zunehmen. Wachsende weltpolitische Spannungen lassen weitere bewaffnete Auseinandersetzungen in unserer geografischen Nähe plötzlich wieder denkbar erscheinen – ein funktionierender Zivilschutz ist aus diesem Grund unabdingbar. Darüber hinaus werden durch den Klimawandel Extremwetterereignisse wie langanhaltende Dürren und Starkregen häufiger und heftiger. Angesichts solcher Entwicklungen ist es umso wichtiger zu wissen, welche Lösungen das THW für die verschiedensten Einsatzszenarios bereithält und wie es überhaupt in den Einsatz gebracht wird.
Wie geht das THW in den Einsatz?
Egal, ob es um Sturmschäden, Überschwemmungen, Erdrutsche, Stromausfälle, Pandemien oder andere Gefahrenlagen geht – das THW ist vorbereitet und hilft Menschen bundes- und weltweit. In Kooperation mit Feuerwehr, Polizei, kommunalen Behörden, Hilfsorganisationen und vielen anderen beseitigt das THW regelmäßig die Folgen von Unfällen und Katastrophen. Dabei geht das THW nur auf Anforderung beispielsweise von Behörden und Organisationen in Einsätze.
Wer kann das THW anfordern?
Kommt es zu einem Einsatz kann das THW von unterschiedlichen Organisationen und Institutionen angefordert werden. Beispielsweise können das
- Feuerwehr,
- Polizei,
- Ordnungsbehörden,
- Rettungsdienst,
- Kreisfreie Städte,
- Landkreise,
- Bezirksregierungen,
- Bundeswehr-Landeskommandos,
- Bundesregierung oder
- Bundespolizeipräsidium
sein. Bei allen hauptamtlich besetzten THW-Dienststellen gibt es Rufbereitschaften, an die sich anforderungsberechtigte Behörden und Organisationen wenden können. Zusätzlich alarmieren viele kommunale Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstellen die ehrenamtlich besetzten THW-Ortsverbände.
Auch ausländische Staaten können über das EU-Katastrophenschutzverfahren bzw. den EU-Katastrophenschutzmechanismus Hilfe ersuchen.
Wie kann das THW angefordert werden?
Einsatzleitungen fordern das THW bei ihrer Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle an.
Auch der direkte Kontakt über Ortsbeauftragte oder Fachberaterinnen und Fachberater ist möglich. Deshalb ist es sinnvoll, das örtliche THW aufzusuchen, um bereits vor einem möglichen Einsatzgeschehen alle zuständigen Personen zu kennen. Zusätzlich gibt es im THW Rufbereitschaften auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere um überörtliche Hilfe zu koordinieren. Der typische THW-Anforderungsweg kann je nach Ort unterschiedlich sein.
Mögliche Anforderungswege können beispielsweise so aussehen:
- Feuerwehr, Polizei, Ordnungsbehörden und Rettungsdienst wenden sich meist direkt an ihre Kontaktpersonen im THW-Ortsverband.
- Kreisfreie Städte und Landkreise wenden sich entweder an die Rufbereitschaft der zuständigen THW-Regionalstelle oder an den THW-Ortsverband.
- Bezirksregierungen wenden sich meist direkt an die Rufbereitschaft der zuständigen THW-Regionalstelle.
- Landesregierungen und Bundeswehr-Landeskommandos wenden sich an die Rufbereitschaft des zuständigen THW-Landesverbands.
- Bundesregierung und Bundespolizeipräsidium wenden sich an die Rufbereitschaft der THW-Leitung.
Wie hilft das THW nach der Anforderung?
Beim THW engagieren sich rund 88.000 fachkundige Expertinnen und Experten. Mithilfe ihres Wissens und ihrer spezialisierten Ausbildung helfen sie in den unterschiedlichsten Einsatzlagen. So können die ehrenamtlichen Kräfte beispielsweise Brücken bauen, Bereitstellungsräume betreiben, Lasten heben und bewegen, am Boden und aus der Luft Einsatzlagen erkunden, Ölschäden bekämpfen, Wasser pumpen, Trinkwasser aufbereiten oder auch Material und Personen an Land und auf dem Wasser transportieren.
Eine genaue Übersicht vieler THW-Einsatzoptionen, eine Liste wichtiger Kontakte zur Anforderung und auch eine rechtsverbindliche Information zu Kosten der THW-Einsätze liefert die Anfordererbroschüre.