Bei Hochwasser, beispielsweise verursacht durch heftige Regenfälle oder Schmelzwasser, treten Flüsse über die Ufer. Landschaften und Städte stehen unter Wasser. Um dennoch trockenen Fußes das Ziel zu erreichen, gehört das Bauen von Stegen zu einer der wichtigen Aufgaben des THW.
Sobald das Wasser ein schwer zu überwindendes Hindernis darstellt, ist der Steg das Mittel der Wahl. Er schafft behelfsmäßige Übergänge. Stege können aus unterschiedlichem Baumaterial gefertigt werden. Sowohl „Rohmaterialien“ wie Holz als auch vorgefertigte Bauteile wie das Einsatzgerüstsystem (EGS) dienen als Grundmaterial.
Mit dem EGS können viele verschiedene Stegvarianten gebaut werden. Enorme Vorteile dieser Stegformen: Sie sind schnell aufgebaut und haben eine festgelegte Statik. Steht kein EGS zur Verfügung, lässt sich auch ein Steg aus Holz errichten. Holz und Seile sind meistens vorhanden oder schnell zu beschaffen. Die Wahl des zu bauenden Stegs hängt vom Verwendungszweck, dem verfügbaren Material und der Geländebeschaffenheit ab. Es gibt Uferstege, die ohne Unterstützung gebaut werden, Stege mit fester Unterstützung und Stege mit schwimmender Unterstützung.
Die einfachste schwimmende Stegvariante ist der Tonnensteg. Er dient als Fußgängerüberweg. Fässer werden auf die Wasseroberfläche gelegt und mit Stangen, Holzdielen und Seilen verbunden. Diese schwimmende Konstruktion kann jedoch nur bei stehenden oder langsam fließenden Gewässern genutzt werden, da die Statik ansonsten nicht ausreicht.
Stege sind vielfältig einsetzbar, nicht nur zum Überwinden von Wasser. Sie können beispielsweise bei Pumpeinsätzen als Schlauchbrücke genutzt werden oder zur Überbrückung von nicht begehbarem Gelände. Hierfür können auch Steckleitern genutzt werden. Die Sprossen der Leiter müssen mit Brettern oder Bohlen abgedeckt und durch Arbeitsleinen oder Spanngurte verbunden werden. Die Enden der Leiter werden beispielsweise auf Dreiböcken fixiert und je nach länge mit Holmen unterstützt. Bei diesem System ist es wichtig, dass die Leiter auf beiden Seiten mindestens 30 cm aufliegt und die Holme rechtwinklig angebracht sind.
Verena Hemmerling/Hochschule-Bonn-Rhein-Sieg